Überlegungen und Untersuchungen von Michael Reimer
Der Namenforscher Hans Bahlow erklärt diesen Familiennamen als Übernamen "von gelegentlichen Totschlägern, auch von Raubrittern, Mordbrennern u. dergl." und verweist ausdrücklich auf den pommerschen Ritter Gothan Mordere 1243 und den rügenschen Knappen Gotan Mortberner 1322 (siehe Anlage).
Nach meiner Meinung, und die versuche ich im folgenden zu belegen, ist der Name der Familie im Zusammenhang mit einem Mord zu sehen.

Das von Mördersche Wappen in barocker Fassung (Siebmacher)
Der Zusatz, der Übername, taucht bei Gotan erstmals bei seiner 2. Erwähnung in einer rügenschen Urkunde am 19. September 1254 auf: dominus Guttan dictus Mordere, ... milites. In den rügenschen Urkunden wird er zumeist als Mordere, in den Rostocker Urkunden zunächst gar nicht näher bezeichnet und dann auch erst ab 17. Februar 1268.
Sowohl in den lateinischen wie auch (seit 1315) in den niederdeutschen Urkunden stehen folgende Namensformen: vor allem Morder und Mordere, dann auch Mordher, Morderus, Mordi(/y)r, Moorder und einmal (dänische Urkunde) Mortere.
Ausnahmen mit Moerder sind zwei lateinische Urkunden von 14O9 bzw. 1415 (sofern s,ie, richtig gelesen wurden). In zwei niederdeutschen Urkunden (1336, 1331) heißt es bei der Aufzählung mehrerer Familienmitglieder "geheten de Morder(e)".
Die Form Morder begegnet noch zu Anfang des 17. Jahrhunderts. Barbara Witwe von Mörder geb. von Schmatzhagen verwendet dann aber 1651 eindeutig den Umlaut.
Über die Herkunft des Namens Mörder sagen die wahrscheinlich stammverwandten, aber unbedeutenden Familien nichts aus. Zu ihnen gehören die Gubkow (erloschen im 14. oder zu Anfang des 15. Jahrhunderts), Stoislaf (er1oschen im 18. Jahrhundert), und Sisicke (wohl in der 2. H. d. 14. Jahrhunderts erloschen. Diese drei lebten im Bereich der Rostocker Herren, einer der vier Linien der mecklenburgischen Fürsten.
Sie führten das gleiche Wappen wie die Mörder: einen hersehenden Löwenkopf bzw. drei (so hat es auch der Stammvater Gotan Mörder) hersehenden Löwenköpfe. Ob auch die rügensche Familie von Kahlden (mit hersehendem Löwenkopf) dazu zu zählen ist, ist unsicher. Ene gleiche Herkunft haben jedoch ganz sicher die Mörder und Sisicke, da beide Besitz in Pastow und Neuendorf (Niendorf, beide bei Kessin) hatten, oder die Sisicke traten durch Einheirat in bisherige Mördersche Besitzanteile.
Eine Reihe von Familien tritt zeitweise in den Urkunden mit latinisierten Namen auf. Nachfolgende Beispiele mögen das verdeutlichen:
BEHR (Beringe, Berinck, Baere, Bere): Ursus (dies vor allem in den Urkunden der pommerschen Herzöge),
BARFOT (Baruot, Stettiner Bürgermeister): Nudipes,
PLATEN (in niederdeutschen Urkunden dann "mitter Platen"): cum Plate, cum torace, cum plata.
In allen mir bekannten Fällen hat keine Familie den latinisierten Namen beibehalten, wenn er überhaupt von ihnen acceptiert worden war und nicht eine "Erfindung" des in der Regel lateinisch schreibenden Verfassers der Urkunde ist.
Denn der normale Landeseinwohner, ob Kaufmann, Handwerker, Adliger oder Bauer sprach niederdeutsch - und so werden auch die in der Entstehung sich befindenden Familiennamen eine ursprünglich niederdeutsche Fassung gehabt haben.
Da wo latinisierte Namen auch verwendet wurden, gibt es bei al1en mir bekannten Familien den Wechsel zwischen deutschem und lateinischem Namen. Logische Konsequenz wäre bei der Familie Mörder, wäre dieser Name eine latinisierte Form von Beißer (s.u.), daß auch Morder(e) und Beißer wechselweise gebraucht worden wären. Das ist aber nicht der Fall
Das in den lateinischen Urkunden begegnende "dictus" ergibt sich ganz logisch aus der für den Gesamttext verwendeten Sprache. Es besagt jedoch nicht, daß der nachfolgende Name eine latinisierte Form ist. So heißt es 1248 (PUB 476) dictus Beringe (Behr), 1272 ((948) dictus Bere, 1272 (959) dictus de Berinck
oder 1253 (577) dictus Nudipes, aber vom gleichen Mann 1267 (856) dictus Baruot
oder 1266 (821) dictus Vos, 1267 (854) ... et ... Vossinge dicti, 1270 (909) dictus Vos.
Bei letzteren ist deutlich die niederdeutsche Fassung des hochdeutschen Fuchs verwendet. Natürlich begegnen auch Vulpes/Welpes u.ä. latinisierte Formen von Fuchs.
Eine schon früher, 1267 auftretende Familie im Gefolge des pommerschen Herzogs Barnim I., im Pommerschen Urkundenbuch als adlige Familie bezeichnet, heißt Mordkule. Sie begegnet später als (bürgerliche?) Familie in Kolberg und in Köslin und könnte ihren Familiennamen von einem geographischen Begriff, der Mordku(h)le bei Altdamm haben.
Anders jedoch die rügensche Familie Mord(/t)berner, die bereits bei ihrem ersten Auftreten im Fürstentum Rügen 1313/1316 mit diesem Namen eindeutig versehen ist (ohne Zusatz "dictus").
Im Siebmacherschen Wappenbuch wird die Vermutung ausgesprochen, daß die Familie aus Schleswig-Holstein stammen könnte und wegen Wappengleichheit eines Wappens (sonst führte die Familie andere Wappen) mit den rügenschen von Krassow stammverwandt sein könnte. Die Mordberner erloschen wahrscheinlich zu Anfang des 15. Jahrhunderts.
Beide Familien, Mordkule (was ja noch als Herkunftsname angängig wäre) und Mordbrenner/Mordberner, führen ihre Namen ohne sich zu "schämen". Es sind auch keine adäquaten latinisierten Formen
Die Deutung des Namens vom lateinischen "mordere = beißen, etwas fassen, greifen" müßte von der Sprache her diese Form Morder(e) = Beißen/Beißer im Lateinischen ermöqlichen. Das geht aber nicht. So hießen Gotan und seine Nachkommen be�der Aussage "dictus Mordere": Gotan genannt das Beißen. Dazu paßt auch nicht die ständige Großschreibung des Namens.
Einen Zusatz beim Personennamen als Übernamen nur mit einem Verb gibt es nicht! Wäre der Name lateinisch, abgeleitet von der Infinitivform mordere = beißen/fassen/greifen, richtig wiedergegeben, müßte es heißen: Gotan dictus Mordentis = Gotan genannt "einer der beißt/der Beißer" bzw. Gotan dictus Morditus = Gotan genannt "der gebissen hat".
a) Stellung in den Urkunden:
Der uns als Stammvater des Geschlechts Mörder bekannte Gotan tritt immer nur als Zeuge in anderweitigen Beurkundungen auf, d.h. es sind auf uns keine von ihm ausgestellten Urkunden gekonmen. In den Urkunden der Rostocker Herren (der Fürsten Heinrich Borwin III., (Johannes) und Waldemar) begegnet er uns zwischen dem 2. Mai 1244 und dem 11. November 1276 vierzehnmal, davon 8 mal an 1. Stelle in der Zeugenreihe. Bei den Rügenfürsten (Jaromar II. und Wizlaw II.) erscheint er unter den Zeugen erstmals im Jahr 1253 (ohne Datum, ausgestellt in Tribsees), zuletzt am 1. Mai 1279 insgesamt einunddreißigmal davon an 1. Stelle 7 mal, an 2. Stelle 10 mal, an 3. Stelle 10 mal. Er folgt hier in nachgeordneter Folge den Brüdern der urkundenden Fürsten bzw. den Mitgliedern der Seitenlinien des Fürstenhauses Rügen, den Putbus und den Gristow. Diese Stellung in den Zeugenreihen verdeutlicht, daß Gotan zum Hochadel zu rechnen ist, zumindestens keinem kleinen Geschlecht entstanmt.
b) Besitz Gotans bzw. seiner Söhne Johann und Heinrich:
Vielleicht schon Gotan, ganz sicher jedoch sein Sohn Heinrich hat geringen Besitz bei Rostock (Teilbesitz in Pastow und Neuendorf) und wohl auch in der Stadt. Er wird von Gotans Enkeln, Heinrichs Söhnen veräußert. Bei Verkäufen von Teilen von Prusdorf und Behrenshagen 1289 und Anteilen von Altenwillershagen 1293 durch Heinrich an das Kloster zum Heiligen Kreuz in Rostock spricht Gotans Sohn ausdrücklich davon, daß er den Besitz vom Vater ererbt hat. Alle Dörfer, die zu den Kirchen Pantlitz und Ahrenshagen eingepfarrt sind, werden bei ihrer Ersterwähnung im Zusammenhang mit Besitzrechten der Familie Mörder genannt.
Ein Blick auf die Karte zeigt, daß dies ein großer, geschlossener Bereich ist. In ihm liegt der große slawische Burgwall bei Pantlitz. Später sind Daskow und Todenhagen als Sitze der Familie ausgewiesen. Möglicherweise geht auch der frühdeutsche Turmhügel in Pantlitz noch auf die Mörder zurück.
Andererseits hat Gotans anderer Sohn Johann bei Stralsund umfangreichen Besitz und vor der Altstadt Stralsunds (am Rande der Neustadt mit der Marienkirche) in der Nachbarschaft zum Hof (Curie) der Rügenfürsten seinen eigenen Hof (heutige Henning-Mörder-Straße). Beides könnte auch schon vom Vater ererbt sein, muß es aber nicht.
Wolf Lüdeke von Weitzien hat (in seinen vier Bänden "Familien aus Mecklenburg und Vorpommern", 1989-1995) für mecklenburgische Vasallen, wie z.B. die von Linstow, m.E. schlüssig nachgewiesen, daß diese Familien - vor Einführung des (nieder-)sächsischen Lehnrechts in Mecklenburg - selbständige Herren über einen geographisch geschlossenen Bereich (bei den Linstows z.B. ein baumloses Gebiet, eine Insel, innerhalb einer großen Waldzone) waren, zwar in Abhängigkeit vom Landesfürsten, eben als Vasall, nicht jedoch in der auf Gedeih und Verderb an den Lehnsherrn sehr viel starker gebundenen Stellung eines Lehnsfolgers.
Angesichts des Ranges und des - großen, mecklenburgischen Vasallenfamilien vergleichbaren - Besitzes der Familie von Mörder können wir schlußfolgern, daß auch sie ursprünglich eigene, einst unabhängige Herrschaftsrechte ausgeübt hat.
Der Stammvater unseres Geschlechtes Mörder (von Mörder genannt seit etwa 1700 wie bei anderen Adelsfamilien, deren Familienname sich nicht von einem Ort her leitet - Adelsfamilien, deren Name von einem Ort abgeleitet sind, haben sofort das "von" vor dem Übernamen), Gotan, muß in jungen Jahren einen Mord verübt haben. Anders ist sein Übername nicht erklärbar. Ein Ableitung vom lateinischen "mordere" ist sprachlich unmöglich, und im Vergleich zu sonst verwendeten latinisierten Namen wäre die alleinige Verwendung und die Beibehaltung des lateinischen Namens einmalig.
Wie kommt der dem höheren Adel (Vasall, nicht Lehnsmann) zuzurechnende Gotan, wenn er denn ursprünglich dort zu Hause gewesen sein sollte, wo er urkundlich zunächst erscheint - im Mecklenburgischen - an so umfangreichen Besitz im festländischen Teil des Fürstentums Rügen? Wenn er denn dort im Mecklenburgischen ursprünglich beheimatet gewesen sein sollte, warum hat er dort nur geringfügigen Besitz und wie ist im Verhältnis dazu dann seine gesellschaftliche Stellung zu erklären?
Wenn er aber ans dem Bereich stammt, in dem er - (später nachweisbaren) - umfangreichen Besitz hat, dann dürfte der Burgwall bei Pantlitz der Stammsitz der Familie gewesen sein. Die Tat des jungen Gotan muß so gravierend gewesen sein, daß sie namengebend wirkte und nicht der ursprüngliche Herkunftsort Pantlitz. Die Familie hätte sonst "von Pantlitz" geheißen. Wenn aber dieses Ländchen Pantlitz, wie wir es anderen Ländchen vergleichbar nennen wollen, sein eigen war, warum tritt er urkundlich nicht eher in den Urkunden der Rügenfürsten auf, sondern erst zehn Jahre nach seiner Ersterwähnung? Waren dies nicht zehn Jahre der Sühne, der Verbannung? Seine gesellschaftliche Stellung verbot sicher eine härtere Form der Sühne. Warum wird er fast sofort in den rügenschen Urkunden und dort fast immer in den mecklenburgischen Urkunden dagegen erst sehr spät und vereinzelt mit dem Zusatz "dictuts Morder(e)" belegt? Doch wohl dort, wo die Tat vollzogen worden war- und man ihn eben als Mörder kannte. Daß das Tragen eines solchen Namens nicht schandbar war, zeigen die Beispiele der Familien Mordkule und Mordberner, aber auch die Beibehaltung des Namens Mörder durch die Jahrhunderte.