Zum Fischereirecht des Pastors in der Recknitz

Die Kirchenmatrikel Pantlitz 1745 enthält folgenden, anläßlich einer Visitation entstandenen, erhellenden Text:
Und obzwar in denen alten Matriculn der Fischerey, die der Pastor auf der Recknitz zu execiren befugniß haben solte, Erwehnung geschehen, so haben doch Herren Patroni diesem gäntzlich aus folgenden Ursachen wiedersprochen, weil
1.) kein Original ... vorhanden, und
2.) in keiner Zeit von 78. Jahren biß gegenwärtig besonderer Prediger zu Pantlitz gewesen, und die Fischerey Befugniß exerciret, wie denn auch
3.) der itzige Pastor der 39. Jahren im Amte gewesen, nimmer würde darthun können, daß er die Fischerey iemalen sich bedienet, und würde
4.) diese Mit Fischerey und dadurch einzuführende Communion nur zu vielen Verdrießlichkeiten Anlaß geben.
Und solchermaßen haben Visitatores bey solcher Bewandniß der Sachen nicht absehen mögen, Wie denn Pastorat hierunter etwas fürträgliches gestiftet und verschaffet werden konte, vielmehr wird diese Fischerey so wie biß anhero von undenklicher Zeit geschehen, also auch in Zukunft cissiren müßen.
Schon verdächtig, wenn es gleich vier Gründe gibt. Ist es abwegig zu vermuten, der eigentliche Grund sei im Punkt 4 versteckt, nämlich die Befürchtung, er, der Pastor, könne etwa gar einen Fisch fangen?

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© Pfarramt Ahrenshagen, 22.05.2001