1570 ist Dn. Johannes Schillinck eingeführt u. behandelt daselbst den locus deolavibus ecclesiae (=Ort des Gottes.. der Kirche?? .. wer hilft?). (Custos Henr. Butzow?)
Ehren Johann Schilling (In den alten Zeiten wechselt man ohne jede Hemmung die Schreibung von Eigennamen, auch innerhalb ein und desselben Dokuments.) in dem Protokolle der Kirchenvisitation vom Jahre 1583 (5. Juni) durch den General=Superintendenten, Herrn Dr. Jacobus Rungius, in Gegenwart des Praepositus (=Propst) von Barte, welches Protokoll der Herzog Bogislaus manupropr. (=eigenhändig) unterschrieben hat. Zu dieser Zeit lebte Claus Thun als Herr Patron,
1594.
Bei der Gelegenheit der Kirchenvisitation unter dem Herzog Philipp Julius am 26. September 1608, zu Wolgast den 12. September 1609 eigenhändig unterschrieben, wird bemerkt, daß der Patron, Herr Otto Thun (Claus Thun’s Sohn) dem alten J. Schilling, der sein Amt wohl in Kurzem resigniren möcht, ad vitam (=zum Lebensunterhalt) drei Morgen zu seiner Unterhaltung eingeräumt habe. Dn. Johannes Sch. hat alhie in die 42 Jahren das Ampt verwaltet u. Anno 1612 im hohen Alter und Unvermögen circa festum Paschatos (=um das Osterfest herum) als Emeritus die Pfarr u. Ampt abgetreten u. ist noch eod Anno (=im gleichen Jahr) am Pfingstmontage seelig verschieden.